Über das Fahrrad-Leasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt.
Bei sehr geringen Monatsraten besteht die Möglichkeit, durch den steuerlichen Vorteil bis zu 40 % des regulären Kaufpreises einzusparen. Ein praktischer Nebeneffekt: Das Rad ist über die gesamte Laufzeit vollkaskoversichert.
Du möchtest auf dein Traumfahrrad oder Wunsch-E-Bike steigen, nachhaltig mobil sein, die Umwelt schützen und dich fit halten? Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus diesen Gründen die Möglichkeit des Fahrrad- oder E-Bike-Leasings an. Durch staatliche Förderung (0,25 % Regelung) sparst du auf diesem Weg – im Vergleich zu einem herkömmlichen Kauf – sogar noch bis zu 40 %.
Aber wie genau funktioniert Fahrrad- oder E-Bike-Leasing eigentlich? Dein Arbeitgeber vereinbart einen Kooperationsvertrag mit einer Leasinggesellschaft. Anschließend kannst du bereits loslegen und dir dein Traumbike bei einem kooperierenden Fahrradfachhändler aussuchen. Dein Arbeitgeber least dein ausgewähltes Wunsch-Bike für Dich und überlässt es dir für die Vertragslaufzeit zur freien Nutzung. Du fährst dein Bike also wann immer du willst: zur Arbeit, im Alltag, im Urlaub oder beim Sport.
Die monatlichen Raten für das Fahrrad bezahlst du von deinem Bruttolohn. Dabei handelt es sich um eine so genannte Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt. Nach Ende der Leasinglaufzeit kannst du wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über deinen Arbeitgeber leasen. Alternativ kannst du dein geleastes Fahrrad in der Regel auch durch ein Angebot des Leasinggebers kaufen. Diese Andienung darf allerdings nicht von vorneherein vertraglich zugesichert werden.
Sofern dein Arbeitgeber noch auf der Suche nach einem Leasingpartner ist, kann er sich gerne an uns wenden: info@bike89.de
Rücksprache über Leasingoption mit dem Arbeitgeber
Du erhältst von deinem Arbeitgeber einen Registrierungslink für das Leasinggeber Portal
Du registrierst dich.
Du suchst dir in unserer Filiale dein Traumbike, leasingfähiges Fahrradzubehör sowie ein Fahrradschloss aus. Wir reservieren die Artikel für dich.
Wir benötigen deine E-Mail-Adresse, mit der du dich im Portal registriert hast
Nach erfolgreicher Freigabe verkauft Bike89 dein Traumbike an den Leasinganbieter
Dein Arbeitgeber schließt einen Leasingvertrag mit dem Leasinganbieter ab
Dein Arbeitgeber überlässt dir das Bike gegen Gehaltsumwandlung
Wir vereinbaren mit dir einen Abholtermin zur Übergabe und Erklärung aller Funktionen deines Bikes
Du hast freie Modell- und Markenwahl inkl. Fahrradzubehör und weiterer leasingfähiger Ausstattung.
Die Leasingrate und ergänzende Versicherungs- und Inspektionspakete finanzierst du monatlich aus deinem Bruttolohn. Dein zu versteuerndes Einkommen und Sozialversicherungsbeiträge werden gesenkt. Dein Wunschrad kann im Vergleich zum Privatkauf bis zu 40% günstiger sein.
Der geldwerte Vorteil durch ein Dienstrad ist seit 2019 steuer- und betragsfrei.
Auch für die Fahrt mit dem Rad zur Arbeit gilt die volle Pendlerpauschale, die du bei deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
Du zahlst dein Wunschrad nicht in einem Betrag, sondern in monatlichen Raten. Im Vergleich zum Auto sparst du Kosten ein, die für Kraftstoff und Unterhalt anfallen würden.
Neben Diebstahlschutz und Mobilitätsgarantie bieten die Leasinggesellschaften optionale Inspektions- oder Verschleißpakete an.
Dein Dienstrad darfst du unbegrenzt privat nutzen. Du kannst für deinen Ehepartner i. d. R. auch ein zweites Rad leasen.
Im Gegensatz zum Dienstwagen kann jeder ein Fahrrad leasen, wenn der Arbeitgeber dies anbietet.
Radeln macht dich fit, hält dich gesund und schont die Umwelt.
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Ja, weil das Leasing-Fahrrad pauschal mit 0,25 % versteuert wird. Viele unserer Leasing-Kunden nutzen ihr Dienstfahrrad sogar ausschließlich privat.
Sobald dein Arbeitgeber einen Kooperationsvertrag mit einer Leasinggesellschaft vereinbart hat, kannst du loslegen und dir ein Fahrrad oder E-Bike aussuchen. Frag einfach in deiner Personalabteilung nach. Sofern dein Arbeitgeber noch auf der Suche nach einem Leasingpartner ist, kann er sich gerne an uns wenden: info@bike89.de
Aktuell gängig least du dein Fahrrad/E-Bike als Dienstrad/Jobrad über eine Leasingdauer von 36 Monaten. Vereinzelt werden längere Laufzeiten angeboten.
Du erhältst in der Regel 3 Monate vor Ende der Leasinglaufzeit ein Angebot zur Übernahme des Fahrrad oder E-Bikes. Alternativ kannst Du dir auch dein nächstes Traumbike leasen.
Ja! Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Ab 1. Januar 2021 wird die Pauschale angehoben:
Grundsätzlich sind auch mehrere Fahrräder oder E-Bikes als Diensträder/Jobräder für dich möglich. Dies richtet sich jedoch an die zuvor getroffenen Vereinbarungen deines Arbeitgebers mit der Leasinggesellschaft.
In das Leasing kannst du alle Zubehörteile aufnehmen, die fest mit deinem Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad/Jobrad verbunden sind, beispielsweise Schutzbleche, Gepäckträger oder Ständer. Auch Anhänger, Kindersitze, Körbe und Taschen kannst du als Zubehör wählen. Nicht eingerechnet werden kann z. B. Bekleidung. Ein Markenschloss ist bei fast allen Leasinggesellschaften zwingend mit zu leasen.
Auch dein Fahrrad/E-Bike als Dienstrad/Jobrad will gepflegt werden, insbesondere, wenn du es für den täglichen Weg zur Arbeit nutzt oder es sich um ein E-Bike handelt. Optionale Service-, Verschleiß- und Inspektionspakete bieten alle Leasinggesellschaften an. Die Rate hierfür entrichtest du ebenfalls aus der Gehaltsumwandlung und somit ist der Nettoaufwand für die Pflege deines Fahrrades/E-Bikes gering. Inspektionen bieten sich insbesondere antizyklisch in den Herbst- und Wintermonaten an, bevor die Saison losgeht und die Werkstattkapazitäten ausgeschöpft sind.
Ein Dienstrad/Jobrad ist ein betriebliches Fahrzeug, das dir als Mitarbeiter aufgrund des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses von deinem Arbeitgeber überlassen wird. Ob du das Fahrzeug – in diesem Fall ein Fahrrad oder E-Bike – nur privat oder auch beruflich nutzt, spielt für die steuerliche Anerkennung keine Rolle.
Grundsätzlich kannst du aus allen Fahrradarten dein Dienstrad auswählen. Allerdings gibt es bei S-Pedelecs gesetzliche Vorschriften und Einschränkungen, weshalb viele Arbeitgeber diese als Dienstrad/Jobrad ausschließen.
Der klare Trend geht zum Dienstrad. Jeder zehnte Arbeitnehmer fährt mit dem Rad zur Arbeit – Tendenz steigend. Die Vorteile für Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Den Arbeitsweg mit dem Fahrrad oder E-Bike zurückzulegen, schont die Umwelt, kostet weniger verglichen mit anderen Verkehrsmitteln und stärkt die Gesundheit. Somit ist auch ein deutlicher Benefit für Arbeitgeber vorhanden: Wer mit dem Jobrad zur Arbeit kommt, ist deutlich seltener krank.
Das Angebot des Bikeleasing-Service ist ideal für Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem innovativen und umweltfreundlichen Incentive motivieren und langfristig binden möchten. Denn Dienstfahrräder sind ein gutes Mittel, um Mitarbeiter zu gewinnen oder zu binden und zahlen positiv auf das Image von Unternehmen ein. Aufgrund der Barlohnumwandlung reduzierst du deine Lohnnebenkosten und kannst somit auch von finanziellen Vorteilen profitieren.
Vergleiche die verschiedenen Leasinganbieter
Entscheide dich für einen der Leasinganbieter
Tipp: Beachte dabei die Leasingpartner der regionalen Fahrradhändler
Vertragsunterlagen können beim Leasinganbieter zumeist online angefragt werden
Mache deine Mitarbeiter/innen auf das Angebot des Jobradleasings aufmerksam
Erkläre deinen Mitarbeitern die Vorgehensweise beim Jobradleasing
Mit diesem Fahrradleasing-Angebot gewinnst und bindest du deine Mitarbeiter.
Du präsentierst dich und deine Firma als innovativer und umweltbewusster Arbeitgeber. Parkplatzprobleme in der Stadt gehören der Vergangenheit an.
Durch die Barlohnumwandlung reduzierst du deine Lohnnebenkosten: Die Leasinggesellschaften bieten dir digitale Plattformen für eine effiziente Abwicklung an.
Die Leasinggesellschaften bieten dir digitale Plattformen für eine effiziente Abwicklung an.
Neben Diebstahlschutz und Mobilitätsgarantie bieten die Leasinggesellschaften optionale Inspektions- oder Verschleißpakete an, die du als Arbeitgeber ganz oder teilweise übernehmen kannst.
Im Gegensatz zum Dienstwagen kannst du jedem Mitarbeiter ein Leasingrad anbieten.
Du hast freie Wahl eines Leasingpartners und deine Mitarbeiter sind in der Wahl des Fachhändlers frei.
Deine Mitarbeiter, die zur Arbeit radeln, sind leistungsfähiger und gesünder.
Ja!
Als Arbeitgeber kannst du deinen Mitarbeitern Bikeleasing kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand pro Leasingrad ist gering und kann digital über das Bikeleasing-Arbeitgeberportal oder per Mail abgewickelt werden. Das Arbeitgeberportal stellen wir kostenfrei für dein Unternehmen zur Verfügung. Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen. Unsere Erfahrung ist: Je mehr Zuschuss du leistest, desto mehr deiner Mitarbeiter werden sich für ein Bikeleasing-Rad entscheiden. Unterstütze deshalb deine Mitarbeiter bestenfalls durch die Übernahme der Raten für die Bikeleasing-Komfort-Versicherung oder durch einen Zuschuss in beliebiger Höhe. Der Zuschuss wird jedoch nicht mit den steuerfreien Zuwendungen von 44 € verrechnet.
Natürlich! Zum Beispiel mit einem monatlichen Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet das Unternehmen frei.
Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber ist es, die Raten für die Vollkaskoversicherung, die Inspektion oder den FullService zu übernehmen. Der Arbeitgeber kann auch mehrere Zuschüsse miteinander kombinieren. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.